Den Willen verfassen

Berater:in Patientenverfügung SRK

Sie beraten Klientinnen und Klienten beim Erstellen einer Patientenverfügung inkl. Wertehaltung.

Eine Patientenverfügung hält fest, welche medizinische Behandlung sich jemand im Falle einer Urteilsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Die Auseinandersetzung mit den eigenen Vorstellungen darüber, was man als lebenswert erachtet, und der eigenen Sterblichkeit wirft viele Fragen auf. Als freiwilliger Berater oder freiwillige Beraterin begleiten Sie Menschen auf diesem Weg.

Das sind Ihre Aufgaben
Das bringen Sie mit
Das bietet das Schweizerische Rote Kreuz Graubünden